Beschluss: Einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 19, Enthaltungen: 4

 

Der Kreistag Gotha beschließt:

 

001      Die hoheitliche Aufgabe der Organisation des straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs (StÖPNV) im Gebiet des Landkreises Gotha wird, soweit der Landkreis Gotha hierfür zuständig ist, als hoheitliche Aufgabe vom Landkreis Gotha beginnend mit dem Haushaltsjahr 2017 selbst wahrgenommen.

002      Die bislang von der Regionalen Verkehrsgemeinschaft Gotha GmbH (RVG GmbH) wahrgenommenen hoheitlichen Aufgaben für die Organisation des öffentlichen Personennahverkehrs im Gebiet des Landkreises Gotha werden dieser zum 01. Januar 2017 entzogen.