Sitzung: 20.07.2016 Kreistag Gotha
Beschluss: Einstimmig abgelehnt
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 19, Enthaltungen: 4
Vorlage: A 26/2016
Der Kreistag Gotha
beschließt:
001 Die hoheitliche Aufgabe der Organisation
des straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs (StÖPNV) im Gebiet des
Landkreises Gotha wird, soweit der Landkreis Gotha hierfür zuständig ist, als
hoheitliche Aufgabe vom Landkreis Gotha beginnend mit dem Haushaltsjahr 2017
selbst wahrgenommen.
002 Die bislang von der Regionalen
Verkehrsgemeinschaft Gotha GmbH (RVG GmbH) wahrgenommenen hoheitlichen Aufgaben
für die Organisation des öffentlichen Personennahverkehrs im Gebiet des
Landkreises Gotha werden dieser zum 01. Januar 2017 entzogen.