Sitzung: 14.05.2018 Kreisausschuss
Beschluss: Einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: KA 07-2018
001 Punkt 3.7. der Richtlinie für Zuwendungen
an Fraktionen des Kreistages des Landkreises Gotha (Beschluss KA 02-2002 vom
11.03.2002) wird wie folgt gefasst:
„Eigene Veranstaltungen und
Publikationen der Fraktionen, die die Arbeit des Kreistages und seiner
Ausschüsse zum Inhalt haben.
Dabei gilt die
Einschränkung, dass Kosten für Anzeigenveröffentlichungen der
Kreistagsfraktionen, die im Zeitraum von drei Monaten vor einer Landrats- oder
Kreistagswahl entstehen, nicht erstattungsfähig sind.“