Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

001      Punkt 3.7. der Richtlinie für Zuwendungen an Fraktionen des Kreistages des Landkreises Gotha (Beschluss KA 02-2002 vom 11.03.2002) wird wie folgt gefasst:

 

„Eigene Veranstaltungen und Publikationen der Fraktionen, die die Arbeit des Kreistages und seiner Ausschüsse zum Inhalt haben.

Dabei gilt die Einschränkung, dass Kosten für Anzeigenveröffentlichungen der Kreistagsfraktionen, die im Zeitraum von drei Monaten vor einer Landrats- oder Kreistagswahl entstehen, nicht erstattungsfähig sind.“