Sitzung: 21.05.2019 Werkausschuss des Eigenbetriebes Kommunaler Abfallservice Landkreis Gotha
Beschluss: Einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 04/2019
Der Kreistag möge beschließen:
001 Die Sammlung von Verpackungsabfällen soll künftig im gesamten
Landkreisgebiet grundsätzlich mittels Gelber Tonne im Holsystem erfolgen.
002 Der Landrat wird beauftragt prüfen zu
lassen, ob im begründeten Einzelfall Ausnahmen von der Nutzung der Gelben
Tonne, beispielsweise aufgrund von Platzmangel in Folge der Bebauungsstruktur,
insbesondere in altstadtgeprägten bzw. denkmalgeschützten Bereichen und
Neubaugebieten mit Standplatzkäfigen, möglich bzw. erforderlich sind. Hier
kann, wenn möglich, die Nutzung des Gelben Sackes für die Erfassung von Verpackungsabfällen
beibehalten werden.
003 Der Landrat wird ermächtigt, nach § 22
VerpackG eine sogenannte Rahmenvorgabe gegenüber dem Systembetreiber zu
erlassen.