Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Kreistag möge beschließen:

 

001     Die Sammlung von Verpackungsabfällen soll künftig im gesamten Landkreisgebiet grundsätzlich mittels Gelber Tonne im Holsystem erfolgen.

 

002     Der Landrat wird beauftragt prüfen zu lassen, ob im begründeten Einzelfall Ausnahmen von der Nutzung der Gelben Tonne, beispielsweise aufgrund von Platzmangel in Folge der Bebauungsstruktur, insbesondere in altstadtgeprägten bzw. denkmalgeschützten Bereichen und Neubaugebieten mit Standplatzkäfigen, möglich bzw. erforderlich sind. Hier kann, wenn möglich, die Nutzung des Gelben Sackes für die Erfassung von Verpackungsabfällen beibehalten werden.

 

003     Der Landrat wird ermächtigt, nach § 22 VerpackG eine sogenannte Rahmenvorgabe gegenüber dem Systembetreiber zu erlassen.