Sitzung: 20.11.2019 Kreistag Gotha
Beschluss: Mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 38, Enthaltungen: 9
Vorlage: 41/2019
Der Kreistag möge
beschließen:
001 Der Landrat
wird ermächtigt, den Gesellschaftsvertrag der ILG GmbH zu ändern, damit die ILG
GmbH künftig im Landkreis Gotha als Betreiber von Gemeinschaftsunterkünften nach
dem Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz fungieren kann.
002 Die als
Anlage beigefügten Änderungen des Gesellschaftsvertrages der ILG GmbH werden bestätigt.