Beschluss: Mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 38, Enthaltungen: 9

Der Kreistag möge beschließen:

 

001      Der Landrat wird ermächtigt, den Gesellschaftsvertrag der ILG GmbH zu ändern, damit die ILG GmbH künftig im Landkreis Gotha als Betreiber von Gemeinschaftsunterkünften nach dem Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz fungieren kann.

 

002      Die als Anlage beigefügten Änderungen des Gesellschaftsvertrages der ILG GmbH werden bestätigt.