Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 30, Enthaltungen: 6

001        Der Beschluss Nr. 49/2005 vom 24.06.2014 wird aufgehoben.

 

002        Die Höhe der Fraktionsgelder wird wie folgt festgelegt:

·         Monatlicher Grundbetrag               100,- Euro

·         Betrag je Kreistagsmitglied             20,- Euro

 

003     Die Regelung gilt ab 01.01.2015

 

004     Die Richtlinie für Zuwendungen an Fraktionen ist von der Verwaltung

entsprechend zu überarbeiten und dem Kreisausschuss zur Beschlussfassung

vorzulegen.