Sitzung: 03.12.2014 Kreistag Gotha
Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 30, Enthaltungen: 6
Vorlage: A 52/2014
001 Der
Beschluss Nr. 49/2005 vom 24.06.2014 wird aufgehoben.
002 Die Höhe
der Fraktionsgelder wird wie folgt festgelegt:
·
Monatlicher
Grundbetrag 100,- Euro
·
Betrag je
Kreistagsmitglied 20,- Euro
003 Die Regelung gilt ab 01.01.2015
004 Die Richtlinie für Zuwendungen an Fraktionen ist von der
Verwaltung
entsprechend zu
überarbeiten und dem Kreisausschuss zur Beschlussfassung
vorzulegen.