Sitzung: 03.12.2014 Kreistag Gotha
Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 22, Enthaltungen: 7
Vorlage: A 53/2014
001 Die
Hauptsatzung des Landkreises Gotha wird im § 9 Abs.7 wie folgt geändert:
§ 9
Entschädigung
(7) Für die Wahrnehmung besondere Funktionen
und die hierdurch entstehenden besonderen Belastungen und Aufwendungen erhalten
eine zusätzliche Entschädigung
der
Vorsitzende des Kreistages 125,00
€ monatlich
der
Vorsitzende einer Fraktion 185,00
€ monatlich
der
Vorsitzende eines Ausschusses 50,00 € für jede von ihm geleitete Sitzung
Stellvertretern
der vorstehend bezeichneten Kreistagsmitglieder wird für die Zeit der
Vertretung eine Entschädigung in der gleichen Höhe wie den Funktionsträgern
gewährt.
Bei
monatlicher Entschädigung wird für jeden Tag der Vertretung ein Dreißigstel des
Monatsbetrages gerechnet.