Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 22, Enthaltungen: 7

001        Die Hauptsatzung des Landkreises Gotha wird im § 9 Abs.7 wie folgt geändert:

 

              § 9 Entschädigung

              (7)     Für die Wahrnehmung besondere Funktionen und die hierdurch entstehenden besonderen Belastungen und Aufwendungen erhalten eine zusätzliche Entschädigung

             

              der Vorsitzende des Kreistages                    125,00 € monatlich

              der Vorsitzende einer Fraktion                     185,00 € monatlich

              der Vorsitzende eines Ausschusses               50,00 € für jede von ihm geleitete Sitzung

 

              Stellvertretern der vorstehend bezeichneten Kreistagsmitglieder wird für die Zeit der Vertretung eine Entschädigung in der gleichen Höhe wie den Funktionsträgern gewährt.

              Bei monatlicher Entschädigung wird für jeden Tag der Vertretung ein Dreißigstel des Monatsbetrages gerechnet.