Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 29, Enthaltungen: 2

001        Der Landrat wird beauftragt, die Hauptsatzung des Landkreises Gotha vom 22. Januar 2003 zu überarbeiten, besonders in den §§ 1(2), §9 (7) und § 11

 

            § 1 (2) Das Gebiet des Landkreises Gotha besteht aus …den Gemeinden Drei

Gleichen, Nesse-Apfelstädt, Hörsel…

 

            § 9 (7) Für die Wahrnehmung der besonderen Funktion und die hierdurch

entstehenden besonderen Belastungen erhalten

die/der Vorsitzende des Kreistages

ein zusätzliches Sitzungsgeld pro geleiteter Sitzung von       100,00 €

die/der Vorsitzende eines Ausschusses

ein zusätzliches Sitzungsgeld pro geleiteter Sitzung von         50,00 €

Die bisherige Formulierung „Für die Wahrnehmung besonderer Funktionen

und die hierdurch entstehenden besonderen Belastungen und

Aufwendungen erhalten eine zusätzliche monatliche Entschädigung“ wird

für diese 2 Positionen gestrichen.

 

            § 11    Beigeordnete

                        Der Kreistag wählt einen hauptamtlichen und einen ehrenamtlichen

Beigeordneten.

Der hauptamtliche Beigeordnete ist erster Stellvertreter und der

ehrenamtliche Beigeordnete ist zweiter Stellvertreter des Landrates.

 

002     Der Kreisausschuss berät unter Berücksichtigung einer vorgenommenen

Aufgabenkritik diese Änderungen vor.