Sitzung: 03.12.2014 Kreistag Gotha
Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 29, Enthaltungen: 2
Vorlage: A 54/2014
001 Der
Landrat wird beauftragt, die Hauptsatzung des Landkreises Gotha vom 22. Januar
2003 zu überarbeiten, besonders in den §§ 1(2), §9 (7) und § 11
§ 1 (2) Das Gebiet des Landkreises Gotha besteht aus …den
Gemeinden Drei
Gleichen, Nesse-Apfelstädt, Hörsel…
§ 9 (7) Für die
Wahrnehmung der besonderen Funktion und die hierdurch
entstehenden besonderen Belastungen erhalten
die/der Vorsitzende des Kreistages
ein zusätzliches Sitzungsgeld pro geleiteter Sitzung von 100,00 €
die/der Vorsitzende eines Ausschusses
ein zusätzliches Sitzungsgeld pro geleiteter Sitzung von
50,00 €
Die bisherige Formulierung „Für die Wahrnehmung besonderer Funktionen
und die hierdurch entstehenden besonderen Belastungen und
Aufwendungen erhalten eine zusätzliche monatliche Entschädigung“ wird
für diese 2 Positionen gestrichen.
§ 11 Beigeordnete
Der Kreistag wählt einen hauptamtlichen und
einen ehrenamtlichen
Beigeordneten.
Der hauptamtliche Beigeordnete ist erster Stellvertreter und der
ehrenamtliche Beigeordnete ist zweiter Stellvertreter des Landrates.
002 Der Kreisausschuss berät unter Berücksichtigung einer
vorgenommenen
Aufgabenkritik diese
Änderungen vor.