Beschluss: Mehrheitlich zugestimmt

001      Der Kreistag beschließt gemäß § 28 Verwaltungsgerichtsordnung mit der Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Kreistages die Aufnahme der in der Anlage zum Beschluss benannten Personen in die Vorschlagsliste des Kreistages Gotha für die Wahl der ehrenamtlichen Richter beim Verwaltungsgericht Weimar.