001 Der Kreistag beschließt gemäß § 28
Verwaltungsgerichtsordnung mit der Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden
Mitglieder des Kreistages die Aufnahme der in der Anlage zum Beschluss benannten
Personen in die Vorschlagsliste des Kreistages Gotha für die Wahl der
ehrenamtlichen Richter beim Verwaltungsgericht Weimar.