Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 20, Enthaltungen: 6

 

001      Die Hauptsatzung des Landkreises Gotha wird im § 9 Abs. 7 wie folgt geändert:

 

            § 9 Entschädigung

            (7) Für die Wahrnehmung besonderer Funktionen und die hierdurch entstehenden

            besonderen Belastungen und Aufwendungen erhalten eine zusätzliche Entschädigung

 

            der Vorsitzende einer Fraktion                                    185,00 € monatlich

 

            der Vorsitzende des Kreistages                                  100,00 € pro geleitete Sitzung

 

            der Vorsitzende eines Ausschusses                             50,00 € pro geleitete Sitzung

 

            Stellvertretern der vorstehend bezeichneten Kreistagsmitglieder wird für die Zeit

            der Vertretung eine Entschädigung in der gleichen Höhe wie den Funktionsträgern

            gewährt. Bei monatlicher Entschädigung wird für jeden Tag der Vertretung

            ein Dreißigstels des Monatsbetrages berechnet.