Sitzung: 30.09.2015 Kreistag Gotha
Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 20, Enthaltungen: 6
Vorlage: A 28/2015
001 Die Hauptsatzung des Landkreises Gotha wird im § 9 Abs. 7 wie
folgt geändert:
§ 9 Entschädigung
(7)
Für die Wahrnehmung besonderer Funktionen und die hierdurch entstehenden
besonderen Belastungen und Aufwendungen
erhalten eine zusätzliche Entschädigung
der
Vorsitzende einer Fraktion 185,00
€ monatlich
der
Vorsitzende des Kreistages 100,00
€ pro geleitete Sitzung
der
Vorsitzende eines Ausschusses 50,00 € pro geleitete Sitzung
Stellvertretern der
vorstehend bezeichneten Kreistagsmitglieder wird für die Zeit
der
Vertretung eine Entschädigung in der gleichen Höhe wie den Funktionsträgern
gewährt.
Bei monatlicher Entschädigung wird für jeden Tag der Vertretung
ein Dreißigstels des Monatsbetrages
berechnet.