Sitzung: 30.09.2015 Kreistag Gotha
Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 23, Enthaltungen: 4
Vorlage: A 11/2015
Der Kreistag Gotha
beschließt:
001 Die Entgeltordnung über die Benutzung der in der Trägerschaft
des Landkreises Gotha
stehenden Sportanlagen vom 01.08.2013 wird wie folgt
geändert:
1.
§ 6 Nr. 1 wird
wie folgt geändert:
In
der Tabelle werden in der Zeile „kreisangehörige Sportvereine für Wettkampf-
und Turnierbetrieb im Erwachsenen- und Seniorenbereich“ die aufgeführten
Beträge jeweils durch das Wort „entgeltfrei“ ersetzt.
2.
In § 6 wird
folgende Nummer 5 ergänzt:
„Sportvereine
und Sportverbände deren Wirkungskreis sich auf mehrere Landkreise erstreckt,
sind nur dann als kreisfremde Sportvereine zu betrachten, wenn der Landkreis
Gotha nicht Teil ihres satzungsdefinierten Wirkungskreises ist“