Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 23, Enthaltungen: 4

 

Der Kreistag Gotha beschließt:

 

 

001      Die Entgeltordnung über die Benutzung der in der Trägerschaft des Landkreises Gotha

stehenden  Sportanlagen vom 01.08.2013 wird wie folgt geändert:

1.    § 6 Nr. 1 wird wie folgt geändert:

In der Tabelle werden in der Zeile „kreisangehörige Sportvereine für Wettkampf- und Turnierbetrieb im Erwachsenen- und Seniorenbereich“ die aufgeführten Beträge jeweils durch das Wort „entgeltfrei“ ersetzt.

2.    In § 6 wird folgende Nummer 5 ergänzt:

„Sportvereine und Sportverbände deren Wirkungskreis sich auf mehrere Landkreise erstreckt, sind nur dann als kreisfremde Sportvereine zu betrachten, wenn der Landkreis Gotha nicht Teil ihres satzungsdefinierten Wirkungskreises ist“