001 Der Beratungsgegenstand wird an den
Kreisausschuss zurück überwiesen.
002 Der Kreistag beauftragt die
Kreisverwaltung, eine fundierte Wirtschaftlichkeitsberechnung
zur Frage der Aufgabenerledigung für die Planung,
Gewährleistung, Organisation und Durchführung von öffentlichem
Personennahverkehr im Landkreis Gotha, insbesondere
-
Management und
Organisation des öffentlichen Personennahverkehrs
-
Vergabe und
Bewirtschaftung der Verkehrsdienstleistung
zu erstellen und dem Kreisausschuss vorzulegen.
Hierbei sind die Erbringung der genannten Aufgaben
unmittelbar über die Kreisverwaltung sowie die Erledigung der Aufgaben über die
vom Landrat vorgeschlagene neu zu gründende Nahverkehrsgesellschaft miteinander
zu vergleichen.