Sitzung: 02.12.2015 Kreistag Gotha
Beschluss: Einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 41
Vorlage: 38/2015
001 Für
die festgestellte Jahresrechnung 2014 wird, auf der Grundlage des
Schlussberichts, dem Landrat und den Beigeordneten, soweit diese einen eigenen
Geschäftsbereich leiten oder den Landrat zu vertreten haben, die Entlastung
nach § 80 Abs. 3 ThürKO erteilt.