Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 41

 

001    Für die festgestellte Jahresrechnung 2014 wird, auf der Grundlage des Schlussberichts, dem Landrat und den Beigeordneten, soweit diese einen eigenen Geschäftsbereich leiten oder den Landrat zu vertreten haben, die Entlastung nach § 80 Abs. 3 ThürKO erteilt.