Sitzung: 17.02.2016 Kreistag Gotha
Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 24, Enthaltungen: 2
Vorlage: A 10/2016
001 Die Hauptsatzung des
Landkreises Gotha wird im § 9 Abs. 7 wie folgt geändert:
§ 9 Entschädigung
(7) Für die Wahrnehmung besonderer
Funktionen und die hierdurch entstehenden
besonderen
Belastungen und Aufwendungen erhalten eine zusätzliche Entschädigung
der Vorsitzende einer Fraktion 185,00 €
monatlich
der Vorsitzende des Kreistages 100,00 € pro
geleitete Sitzung
der Vorsitzende eines Ausschusses 50,00 € pro geleitete Sitzung
Stellvertretern der vorstehend bezeichneten Kreistagsmitglieder
wird für die Zeit
der Vertretung eine Entschädigung in der gleichen
Höhe wie den Funktionsträgern
gewährt. Bei monatlicher Entschädigung wird
für jeden Tag der Vertretung
ein
Dreißigstel des Monatsbetrages berechnet.