Sitzung: 25.05.2016 Kreistag Gotha
Beschluss: Mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 2
Vorlage: 21/2016
001 Der Landrat
wird beauftragt und ermächtigt, die als Anlage 1 beigefügte „Gemeinsame
Vereinbarung zur Finanzierung der Thüringen Philharmonie Gotha vom 1. Januar
2017 bis 31. Juli 2017“ zwischen dem Freistaat Thüringen, dem Landkreis Gotha,
der Stadt Gotha und der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Thüringen
Philharmonie Gotha e.V. vorbehaltlich der Zustimmung der anderen
Zuwendungsgeber abzuschließen.
002 Der Landrat
wird beauftragt und ermächtigt, die als Anlage 2 beigefügte „Gemeinsame
Vereinbarung zu Finanzierung und Betrieb der Thüringen Philharmonie Gotha –
Eisenach für die Jahre 2017 bis 2024“ zwischen dem Freistaat Thüringen, der
Stadt Gotha, dem Landkreis Gotha, der Stadt Eisenach, dem Wartburgkreis
einerseits und der Kulturstiftung Meiningen-Eisenach sowie der Gesellschaft der
Freunde und Förderer der Thüringen Philharmonie Gotha e.V. andererseits
vorbehaltlich der Zustimmung der anderen Zuwendungsgeber abzuschließen.
003 Vom
Trägerverein ist dem Kreistag spätestens bis zum 30.06. des auf die Zuwendung
folgenden Kalenderjahres ein Verwendungsnachweis vorzulegen.
Begründung:
A. Problem
und Regelungsbedürfnis
Die
Finanzierungsvereinbarung zur Thüringen Philharmonie Gotha 2013 bis 2016
(KT-Beschluss 37/2011) läuft zum 31.12.2016 aus.
Seit
2015 wird die Zukunft der Thüringer Theater und Orchester diskutiert, so auch
die der Thüringen Philharmonie Gotha. Im Ergebnis der Verhandlungen mit dem
Freistaat Thüringen, den Zuwendungsgebern und den betroffenen Orchestern ist
für die Thüringen Philharmonie Gotha die Verschmelzung mit der Landeskapelle
Eisenach zur Thüringen Philharmonie Gotha-Eisenach zum 01.08.2017
vorgesehen.
Bis
zum 31.07.2017 soll die bisherige Förderung der Thüringen Philharmonie Gotha
durch den Freistaat Thüringen, den Landkreis Gotha sowie die Stadt Gotha
beibehalten werden.
Der
Finanzierungsanteil des Landkreises Gotha bleibt bis zum 31.12.2021 unverändert
zur bisherigen Förderung.
B. Lösung
Abschluss
der als Anlage 1 beigefügten „Gemeinsamen Vereinbarung zur Finanzierung der
Thüringen Philharmonie Gotha vom 1. Januar 2017 bis 31. Juli 2017“ sowie der
als Anlage 2 beigefügten „Gemeinsamen Vereinbarung zu Finanzierung und Betrieb
der Thüringen Philharmonie Gotha-Eisenach für die Jahre 2017 bis 2024“.
C. Alternativen
-
keine -
Ein Nichtabschluss der Vereinbarungen hätte die Kündigung der Musiker und eine
Auflösung des Orchesters zur Folge.
D. Kosten
Für
die Laufzeit der Vereinbarung nach Anlage 1: 621.250 €
Für
die Vereinbarung nach Anlage 2 bis zum 31.12.2021: 4.703.750 €
Die
jährliche Förderung beträgt wie bisher 1.065.000 €.
E. Zuständigkeit
Kreistag
Anlagen