Beschluss: Mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 2

001      Der Landrat wird beauftragt und ermächtigt, die als Anlage 1 beigefügte „Gemeinsame Vereinbarung zur Finanzierung der Thüringen Philharmonie Gotha vom 1. Januar 2017 bis 31. Juli 2017“ zwischen dem Freistaat Thüringen, dem Landkreis Gotha, der Stadt Gotha und der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Thüringen Philharmonie Gotha e.V. vorbehaltlich der Zustimmung der anderen Zuwendungsgeber abzuschließen.

 

002      Der Landrat wird beauftragt und ermächtigt, die als Anlage 2 beigefügte „Gemeinsame Vereinbarung zu Finanzierung und Betrieb der Thüringen Philharmonie Gotha – Eisenach für die Jahre 2017 bis 2024“ zwischen dem Freistaat Thüringen, der Stadt Gotha, dem Landkreis Gotha, der Stadt Eisenach, dem Wartburgkreis einerseits und der Kulturstiftung Meiningen-Eisenach sowie der Gesellschaft der Freunde und Förderer der Thüringen Philharmonie Gotha e.V. andererseits vorbehaltlich der Zustimmung der anderen Zuwendungsgeber abzuschließen.  

             

003      Vom Trägerverein ist dem Kreistag spätestens bis zum 30.06. des auf die Zuwendung folgenden Kalenderjahres ein Verwendungsnachweis vorzulegen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

A.    Problem und Regelungsbedürfnis

Die Finanzierungsvereinbarung zur Thüringen Philharmonie Gotha 2013 bis 2016 (KT-Beschluss 37/2011) läuft zum 31.12.2016 aus.

Seit 2015 wird die Zukunft der Thüringer Theater und Orchester diskutiert, so auch die der Thüringen Philharmonie Gotha. Im Ergebnis der Verhandlungen mit dem Freistaat Thüringen, den Zuwendungsgebern und den betroffenen Orchestern ist für die Thüringen Philharmonie Gotha die Verschmelzung mit der Landeskapelle Eisenach zur Thüringen Philharmonie Gotha-Eisenach zum 01.08.2017 vorgesehen. 

Bis zum 31.07.2017 soll die bisherige Förderung der Thüringen Philharmonie Gotha durch den Freistaat Thüringen, den Landkreis Gotha sowie die Stadt Gotha beibehalten werden.

Der Finanzierungsanteil des Landkreises Gotha bleibt bis zum 31.12.2021 unverändert zur bisherigen Förderung.



B.    Lösung

Abschluss der als Anlage 1 beigefügten „Gemeinsamen Vereinbarung zur Finanzierung der Thüringen Philharmonie Gotha vom 1. Januar 2017 bis 31. Juli 2017“ sowie der als Anlage 2 beigefügten „Gemeinsamen Vereinbarung zu Finanzierung und Betrieb der Thüringen Philharmonie Gotha-Eisenach für die Jahre 2017 bis 2024“.

 

 

C.   Alternativen

- keine -
Ein Nichtabschluss der Vereinbarungen hätte die Kündigung der Musiker und eine Auflösung des Orchesters zur Folge.

 

 

D.   Kosten

Für die Laufzeit der Vereinbarung nach Anlage 1:                          621.250 €

Für die Vereinbarung nach Anlage 2 bis zum 31.12.2021:          4.703.750 €

Die jährliche Förderung beträgt wie bisher 1.065.000 €.

 

 

E.    Zuständigkeit
Kreistag

 

 

 

Anlagen