Sitzung: 09.11.2016 Kreistag Gotha
Beschluss: Mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 2, Enthaltungen: 2
1. Änderungsantrag
der Verwaltung zur BV 34/2016 Haushaltssatzung
Änderungen zum Entwurf des Haushaltsplanes
2017
001 Die beiliegenden Änderungen der Verwaltung
zum Entwurf des Verwaltungs-
haushalts
2017 nach Anlage 1 werden beschlossen.
002 Die beiliegenden Änderungen der Verwaltung
zum Entwurf des Vermögens-
haushalts
2017 nach Anlage 2 werden beschlossen.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt
2. Änderungsantrag
Nr. 3 (Neufassung) der Fraktion SPD-Bündnis 90/Die Grünen
Voraussetzungen für offene WLAN-Hotspots Im
Landratsamt und der Volkshochschule
schaffen
001 Der in der Haushaltsstelle 02.91000.3100
unter der Bezeichnung „Entnahme aus der allgemeinen Rücklage“ vorgesehene
Haushaltsansatz wird um 7.000 Euro erhöht.
002 Im Unterabschnitt „Hauptgebäude
18.-März-Straße“ wird die folgende neueHaushaltsstelle im Haushaltsplan
aufgenommen und mit 5.000 Euro dotiert: 02.06010.94070 „Konzepterstellung und
Planung für offene WLAN-Hotspots“.
003 Im Unterabschnitt „Volkshochschule“ wird die
folgende Haushaltsstelle im Haushaltsplan aufgenommen und mit 2.000 Euro dotiert:
02.35000.94010 „Konzepterstellung und
Planung für offene WLAN-Hotspots“.
004 Das Konzept bzw. die ggf. erforderliche
Planung sollen so rechtzeitig vorliegen, dass auf deren Basis eine
Veranschlagung von Investitionsmitteln für das Haushaltsjahr 2018 erfolgen
kann.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt
3. Änderungsantrag
Nr. 4 der Fraktion SPD-Bündnis 90/Die Grünen
Unterstützung des Projektes Lokaler
Aktionsplan Landkreis Gotha im Rahmen des
Bundesprogramms
„Demokratie leben“
001 Der in der Haushaltsstelle 01.09100.47010
unter der Bezeichnung
„Abzugsbetrag Personalausgaben“
vorgesehene negative Haushaltsansatz wird
um 4.000 Euro erhöht.
002 Es wird die folgende neue Haushaltsstelle im
Haushaltsplan aufgenommen und
mit 4.000 Euro dotiert: 01.45160.76920
„Unterstützung für das Projekt Lokaler
Aktionsplan Landkreis Gotha im Rahmen
des Bundesprogramms „Demokratie
leben“.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt