Beschluss: In Ausschuss verwiesen

 

001      § 21 Abs. 5 (Regelungen zum Rechnungsprüfungsausschuss) wird wie folgt geändert:

            Es wird folgender Satz angefügt:

            „ Er kann durch Kreisausschuss- oder Kreistagsbeschluss mit der Vorberatung weiterer

finanzrelevanter Themen beauftragt werden.“