Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 27, Enthaltungen: 3

 

 

001      § 21 Abs. 5 (Regelungen zum Rechnungsprüfungsausschuss) wird wie folgt geändert:

            Es wird folgender Satz angefügt:

            „Er kann durch Kreisausschuss-oder Kreistagsbeschluss mit der Vorberatung weiterer

            finanzrelevanter Themen beauftragt werden.“