Sitzung: 10.05.2017 Kreistag Gotha
Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 27, Enthaltungen: 3
Vorlage: A 48/2016
001 § 21 Abs. 5 (Regelungen zum Rechnungsprüfungsausschuss) wird
wie folgt geändert:
Es wird folgender Satz angefügt:
„Er kann durch Kreisausschuss-oder Kreistagsbeschluss mit
der Vorberatung weiterer
finanzrelevanter Themen beauftragt werden.“