Beschluss: Mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 14, Enthaltungen: 4

001        Die Hauptsatzung des Landkreises Gotha wird im § 9, Abs. 7, wie folgt geändert:

             

              § 9 Entschädigung

 

              (7) Für die Wahrnehmung besonderer Funktionen und die hierdurch entstehenden besonderen Belastungen und Aufwendungen erhalten eine zusätzliche Entschädigung

 

              der Vorsitzende des Kreistages                                            125,00 € monatlich

 

              der Vorsitzende einer Fraktion                                             185,00 € monatlich

 

              der Vorsitzende eines permanenten Ausschusses              185,00 € monatlich.

 

              Der Vorsitzende eines zeitweiligen Ausschusses erhält 50,00 € pro geleitete Sitzung.