Sitzung: 06.12.2017 Kreistag Gotha
Beschluss: Mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 14, Enthaltungen: 4
Vorlage: A 38/2017
001 Die Hauptsatzung des Landkreises Gotha wird im § 9, Abs. 7,
wie folgt geändert:
§ 9 Entschädigung
(7) Für die Wahrnehmung besonderer Funktionen und die
hierdurch entstehenden besonderen Belastungen und Aufwendungen erhalten eine
zusätzliche Entschädigung
der Vorsitzende des Kreistages 125,00 € monatlich
der Vorsitzende einer Fraktion 185,00 € monatlich
der Vorsitzende eines permanenten Ausschusses 185,00 € monatlich.
Der Vorsitzende eines zeitweiligen Ausschusses erhält
50,00 € pro geleitete Sitzung.