Der Kreistag Gotha
beschließt:
001 Der
Landrat wird beauftragt, ein neues Radverkehrskonzept für den Landkreis Gotha
erstellen zu lassen, auf dessen Basis die Bedingungen für den touristischen
Radverkehr und den Alltagsradverkehr im Landkreis Gotha zielgerichtet
weiterentwickelt werden können.
002 Bei der Erstellung des Radverkehrskonzeptes soll:
a) geprüft werden, inwieweit
Grundsatzuntersuchungen
benachbarter Landkreise zum
Radverkehr genutzt und
kostensparend auf den Kreis Gotha
übertragen werden können;
b) eine kreisübergreifende Betrachtung und
Zusammenarbeit
sichergestellt werden;
c) ein
umfassender Öffentlichkeits-, Bürger- und Kommunalbeteiligungsprozess
stattfinden;
d) auch
auf Fragen der Vernetzung und Kombination des Radverkehrs mit anderen
Verkehrsmitteln sowie die Attraktivierung von Schnittstellen zu anderen
Verkehrssystemen eingegangen werden.