Der Kreistag Gotha beschließt:

 

 

001      Der Landrat wird beauftragt, ein neues Radverkehrskonzept für den Landkreis Gotha erstellen zu lassen, auf dessen Basis die Bedingungen für den touristischen Radverkehr und den Alltagsradverkehr im Landkreis Gotha zielgerichtet weiterentwickelt werden können.

 

002      Bei der Erstellung des Radverkehrskonzeptes soll:

a)         geprüft werden, inwieweit Grundsatzuntersuchungen

            benachbarter Landkreise zum Radverkehr genutzt und

            kostensparend auf den Kreis Gotha übertragen werden können;

b)         eine kreisübergreifende Betrachtung und Zusammenarbeit

            sichergestellt werden;

c)         ein umfassender Öffentlichkeits-, Bürger- und Kommunalbeteiligungsprozess stattfinden;

d)         auch auf Fragen der Vernetzung und Kombination des Radverkehrs mit anderen Verkehrsmitteln sowie die Attraktivierung von Schnittstellen zu anderen Verkehrssystemen eingegangen werden.