Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 43

Der Kreistag Gotha möge beschließen:

 

001      Die Liegenschaft Wilhelm-Bock-Straße 18 in Gotha wird auf der Basis des Thüringer Schulfinanzierungsgesetzes (ThürSchFG) § 5 an die Stadt Gotha zurückübertragen.