Sitzung: 12.12.2018 Kreistag Gotha
Beschluss: Einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 29/2018
001
Für die festgestellte Jahresrechnung
2017 wird, auf der Grundlage des Schlussberichts, dem Landrat und den
Beigeordneten, soweit diese einen eigenen Geschäftsbereich leiten oder den
Landrat zu vertreten haben, die Entlastung nach § 80 Abs. 3 i. V. m. § 114 ThürKO
erteilt.