Sitzung: 11.12.2019 Kreistag Gotha
Beschluss: Mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 36, Enthaltungen: 6
Vorlage: 43/2019
Der
Kreistag möge beschließen:
001
Für die festgestellte Jahresrechnung 2018
wird, auf der Grundlage des Schlussberichts, dem Landrat und den Beigeordneten,
soweit diese einen eigenen Geschäftsbereich leiten oder den Landrat zu
vertreten haben, die Entlastung nach § 80 Abs. 3 i. V. m. § 114 ThürKO erteilt.