Der Kreistag Gotha möge beschließen:

 

001       Die Geschäftsordnung des Kreistages Gotha wird nach der Neufassung nach Beschluss 04/2015 vom 04.03.2015 gemäß Anlage geändert.

 

002       Die Änderungen treten nach Beschlussfassung in Kraft.

 

003       Der Landrat wird beauftragt, die Änderungen in eine Neufassung einzuarbeiten.