Der Kreistag beschließt gemäß
§ 28 Verwaltungsgerichtsordnung mit der Mehrheit von zwei Dritteln der
anwesenden Mitglieder des Kreistages die Aufnahme der in der Anlage benannten
Personen in die Vorschlagsliste des Kreistages Gotha für die Wahl der ehrenamtlichen
Richter beim Verwaltungsgericht Weimar.