Beschluss: Mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Der Kreistag möge beschließen:

 

 

001    Aufgrund des § 114 in Verbindung mit § 80 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) wird die geprüfte Jahresrechnung des Landkreises Gotha für das Jahr 2020 festgestellt.