Sitzung: 30.03.2022 Kreistag Gotha
Beschluss: Mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 2
Vorlage: 43/2021
Der
Kreistag möge beschließen:
001 Für
die festgestellte Jahresrechnung 2020 wird, auf der Grundlage des
Schlussberichts, dem Landrat und den Beigeordneten, soweit diese einen eigenen
Geschäftsbereich leiten oder den Landrat zu vertreten haben, die Entlastung
nach § 80 Abs. 3 i. V. m. § 114 ThürKO erteilt.