Beschluss: Mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 44, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Der Kreistag möge beschließen:

 

001      Das „Radverkehrskonzept für den Landkreis Gotha“ wird in der vorliegenden Form angenommen. Es stellt die konzeptionelle Grundlage für den Ausbau des Alltagsradverkehrs unter Einbindung des touristischen und Freizeitradverkehrs im Landkreis Gotha dar.

 

002      Der Landrat wird beauftragt die sich aus Punkt 001 ergebenden Baumaßnahmen, die ganz oder teilweise in die Baulastträgerschaft des Landkreises fallen, gemäß der Priorisierung dieses Konzeptes, nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sowie der Schaffung sonstiger Voraussetzungen (wie z. B. Baurechtschaffung) umzusetzen.

 

003      Der Landkreis Gotha stellt den kreisangehörigen Kommunen das Konzept zur Nutzung für ihre weiteren Planungen zur Verfügung.