Sitzung: 09.02.2022 Kreistag Gotha
Beschluss: Mehrheitlich zugestimmt
Abstimmung: Ja: 44, Nein: 0, Enthaltungen: 2
Vorlage: 02/2022
Der Kreistag möge
beschließen:
001 Das
„Radverkehrskonzept für den Landkreis Gotha“ wird in der vorliegenden Form
angenommen. Es stellt die konzeptionelle Grundlage für den Ausbau des
Alltagsradverkehrs unter Einbindung des touristischen und Freizeitradverkehrs
im Landkreis Gotha dar.
002 Der Landrat
wird beauftragt die sich aus Punkt 001 ergebenden Baumaßnahmen, die ganz oder
teilweise in die Baulastträgerschaft des Landkreises fallen, gemäß der
Priorisierung dieses Konzeptes, nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel sowie der Schaffung sonstiger Voraussetzungen (wie z. B.
Baurechtschaffung) umzusetzen.
003 Der Landkreis
Gotha stellt den kreisangehörigen Kommunen das Konzept zur Nutzung für ihre
weiteren Planungen zur Verfügung.