Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 43, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Kreistag Gotha möge beschließen:

 

001     Der Landkreis Gotha beteiligt sich an dem kommunalen IT-Dienstleister in Thüringen  Kommunale Informationsverarbeitung Thüringen GmbH (KIV) als Gesellschafterin durch den Erwerb von einem Geschäftsanteil im Nominalwert von 1 Euro. Für den Geschäftsanteil zahlt der Landkreis 85,27 Euro.

 

002      Der Landrat wird beauftragt und ermächtigt, allen notwendigen Beschlüssen, Verträgen und Rechtshandlungen zum Beitritt des Kreises Gotha zur KIV zuzustimmen. Der Landrat wird in diesem Zusammenhang ebenfalls beauftragt und ermächtigt, alle im Rahmen des Beitrittsverfahrens erforderlichen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. Dies gilt auch für die Einholung von rechtsaufsichtlichen Genehmigungen sowie die notarielle Abwicklung der Beteiligung.

 

003      Der Landrat wird ermächtigt, dem Gesellschaftsvertrag der KIV (Anlage 1) sowie der Gesellschaftervereinbarung der KIV (Anlage 2) einschließlich ggf. notwendiger redaktioneller Änderungen aufgrund von behördlichen oder gerichtlichen Anordnungen zuzustimmen.