Sitzung: 30.03.2022 Kreistag Gotha
Beschluss: Einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 43, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 09/2022
Der Kreistag Gotha
möge beschließen:
001 Der Landkreis Gotha
beteiligt sich an dem kommunalen IT-Dienstleister in Thüringen Kommunale Informationsverarbeitung Thüringen
GmbH (KIV) als Gesellschafterin durch den Erwerb von einem Geschäftsanteil im Nominalwert
von 1 Euro. Für den Geschäftsanteil zahlt der Landkreis 85,27 Euro.
002 Der Landrat wird beauftragt und ermächtigt, allen
notwendigen Beschlüssen, Verträgen und Rechtshandlungen zum Beitritt des
Kreises Gotha zur KIV zuzustimmen. Der Landrat wird in diesem Zusammenhang
ebenfalls beauftragt und ermächtigt, alle im Rahmen des Beitrittsverfahrens
erforderlichen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. Dies gilt auch für
die Einholung von rechtsaufsichtlichen Genehmigungen sowie die notarielle Abwicklung
der Beteiligung.
003 Der Landrat wird ermächtigt, dem Gesellschaftsvertrag der KIV (Anlage 1) sowie der Gesellschaftervereinbarung der KIV (Anlage 2) einschließlich ggf. notwendiger redaktioneller Änderungen aufgrund von behördlichen oder gerichtlichen Anordnungen zuzustimmen.