Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Der Kreisausschuss möge beschließen:

 

 

 

001         Für die Haushaltsstelle 01.42119.79200 – Leistungen nach § 3 AsylbLG in Einrichtungen (Kosten der Unterkunft) – werden überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 79.000,00 Euro bewilligt.