Sitzung: 05.09.2022 Kreisausschuss
Beschluss: Einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: KA 17-2022
Der Kreisausschuss möge beschließen:
001 Für die Haushaltsstelle 01.42139.79200 – Leistungen nach § 3 AsylbLG in Einrichtungen (Barbetrag für persönliche Bedürfnisse) – werden überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 70.000,00 Euro bewilligt.