Beschluss: Mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 32, Nein: 8, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Der Kreistag möge beschließen:

 

 

 

001         Für die Haushaltsstelle 01.42119.79100 – Leistungen nach § 3 AsylbLG außerhalb von
Einrichtungen (Kosten der Unterkunft) –
werden überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 400.000,00 Euro bewilligt.