Beschluss: Mehrheitlich zugestimmt

Abstimmung: Ja: 32, Nein: 8, Enthaltungen: 0

 

Der Kreistag möge beschließen:

 

 

 

001         Für die Haushaltsstelle 01.42139.79100 – Leistungen nach § 3 AsylbLG außerhalb von
Einrichtungen (Geldleistungen für persönliche Bedürfnisse) –
werden überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 900.000,00 Euro bewilligt.