Sitzung: 09.11.2016 Kreistag Gotha
Beschluss: Einstimmig zugestimmt
Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 38/2016
001 Die Übergangsregelung gemäß § 27 Abs. 22 UStG bei Einführung
des neuen § 2b UStG soll zur Anwendung kommen.
002 Der Landrat wird beauftragt, gegenüber dem Finanzamt Gotha
schriftlich zu erklären, dass der Landkreis Gotha den § 2 Abs. 3
Umsatzsteuergesetz (UStG) in der am 31. Dezember 2015 geltenden Fassung für sämtliche
nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 01. Januar 2021 ausgeführten Leistungen
weiterhin anwendet.